Zahnarztpraxis Dr. Angermayr Tel: 06245 82600
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Bleaching - Bleichen der Zähne

Wenn Sie mit dem Aussehen Ihrer Zähne grundsätzlich zufrieden sind und lediglich der -zu dunkle - Farbton stört, dann stellt das Bleaching - also das Bleichen der Zähne - eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Ästhetik dar.

 

Heute ist man in der Lage Zähne wirkungsvoll und schonend aufzuhellen.

 

Können meine Zähne gebleicht werden ?

 

Grundsätzlich lassen sich die Zähne mit den modernen Verfahren heute immer aufhellen, allerdings spricht nicht jeder Patient gleich auf dieses Verfahren an.

 

Manche Zähne lassen sich besser aufhellen als andere. Besonders altersverfärbte Zähne sprechen zumeist gut auf das Verfahren an.

 

Wann macht Bleaching keinen Sinn ?

 

Voraussetzung für das Bleaching sind gesunde, unversehrte Zähne. Warum ?

 

Bereits vorhandene Füllungen lassen sich nicht aufhellen und müßten daher später gegen hellere ausgetauscht werden. Ebenso lassen sich auch vorhandene Kronen oder Brücken nicht durch das Bleichen aufhellen.

 

Zähne mit Karies bleichen wir grundsätzlich nicht.

 

 

Welche Verfahren bieten wir an ?

 

1. In office Bleaching

 

Beim in office bleaching werden die Zähne in unserer Praxis schonend aufgehellt. Sie verlassen uns mit helleren Zähnen.Der Zeitaufwand dafür beträgt ca. eine Stunde.

Zumesit ist ein zweiter Termin zur weiteren Verbesserung nötig. Dieser ist im Behandlungspauschale inkludiert.

 

2. home bleaching

 

Hier werden Ihnen für das Bleichen zu Hause passgenaue, transparente Schienen auf Basis eines Abdruckes angefertigt. In diese Schienen tragen Sie zu Hause das Bleichgel auf. 

Der Zeitaufwand beträgt ca. 7-14 Tage.

 

3. Internal bleaching - Bleichen wurzelbehandelter Zähne

 

Wurzelbehandelte Zähne verfärben sich im Laufe der Jahre. Besonders störend natürlich in der Front - also im Schneidezahnbereich - bei ansonsten makellosen Zähnen. 

Hier besteht die Möglichkeit die Zähne von innen zu bleichen. 

 

Ist das Bleichen schädlich für meine Zähne ?

 

Das Bleaching stellt in der Hand des Geübten heute eine sichere Methode dar.

 

Bei richtiger Indikationsstellung und Beachtung der Ausschlußkriterien ("Wann darf nicht gebleicht werden") kann es allenfalls zu einer vorübergehenden erhöhten Empfindlichkeit der Zähne kommen. Diese legt sich nach einigen Tagen.

 

Wann darf nicht gebleicht werden ?

 

- In der Schwangerschaft und während des Stillens

- bei Karies oder schadhaften Füllungen

- bei bereits vorhandenen empfindlichen Zähnen

 

Wird das Bleaching von den Krankenkassen bezahlt ?

 

Nein. Bleaching stellt als kosmetische Leistung eine reine Privatleistung dar.

 

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© Dr. Klaus Angermayr
letzte Änderung 11.05.2018