Zahnarztpraxis Dr. Angermayr Tel: 06245 82600
Zahnarztpraxis Dr. Angermayr    Tel: 06245 82600

Preise

Sie fragen sich : So viel Information zu verschiedensten Themen und keine Preise ?

 

Dies hat mehrere Gründe:

 

1. Aus standesrechtlichen Gründen ist dem Zahnarzt die

    Nennung des Preises in der Öffentlichkeit untersagt. 

 

2. Allein Preise für unsere Leistungen zu kennen hilft  Ihnen 

    nicht wirklich.

    Ein (Zahn) Arzt ist schließlich nicht Verkäufer einer Ware sondern erbringt

    eine individuelle Dienstleistung

3. Wenn Sie Vergleiche anstellen - bedenken Sie:

    Zahnersatz ist kein Massenprodukt aus Industriefertigung wie z.B. ein

    Fernseher, ein Handy oder ein Auto. 

    Vielmehr geht es um ausschließlich für Sie hergestellte, hochpräzise Unikate.

 

   Krone ist nicht gleich Krone - selbst wenn Sie aus demselben Material und im

   selben Dentallabor hergestellt wird, genausowenig wie Schnitzel gleich

   Schnitzel ist - hier macht wohl auch der Koch/die Köchin den Unterschied.

 

Grundsätzliches zur Honorierung

 

1. Hochwertige technische Arbeiten werden im Regelfall von den Krankenkassen

    nicht übernommen und allenfalls bezuschusst, beim Kassenarzt genauso wie bei

    uns. 

 

2. Nach Erstellung eines Heilkostenplanes ist dieser auch für uns verbindlich -

    das heißt Sie bezahlen nie mehr für die erbrachte Leistung als im

    Heilkostenplan  vereinbart.

 

3. Unsere Preise sind Fixpreise und es kommen keine versteckten

    Nebenkosten auf Sie zu.

 

4. Es geht primär um Ihre Gesundheit, um Lebensqualität und um Ihr

    Wohlbefinden. In der Zahnheilkunde wie im auch sonst im Leben.

 

   Gesundheit und Ihre Zähne sind ein unwiederbringliches Gut und kein

   Wegwerfprodukt.

 

 

Was sind Privatleistungen ?

 

Darunter fallen all jene Leistungen, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.


Diese Privatleistungen müssen daher die Patienten bei allen Zahnärzten - egal ob Verträge mit den Krankenkassen (" Alle Kassen") abgeschlossen worden sind oder nicht ("Wahlzahnarzt") selbst bezahlen.


Beispiele für Privatleistungen

 

- Implantate

- Kronen und Brücken

- Veneers

- Inlays,Onlays aus Keramik oder Gold

- Bleaching 

- Ozonbehandlung

- Weiße Füllungen im Seitzahnbereich

 

Einige Krankenkassen leisten Zuschüsse zu Kronen und Brücken.

 

Bitte bewerten Sie uns auf

Ihre Empfehlung bedeutet für uns Anerkennung, Motivation und Verpflichtung sind bestmöglich zu behandeln.

Aktuelles:

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© Dr. Klaus Angermayr
letzte Änderung 11.05.2018