Zahnarztpraxis Dr. Angermayr Tel: 06245 82600
Zahnarztpraxis Dr. Angermayr    Tel: 06245 82600

Wahlzahnarztpraxis

Es besteht kein Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen - eine Behandlung auf e-card ist nicht möglich.

 

Sie profitieren folglich von einer privatzahnärztlichen Behandlung mit Rückerstattung im Wahlarztsystem.

 

Privatleistungen wie Veneers, Implantate, Bleaching, Kronen, Brücken sind nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherungen als Sachleistung enthalten und werden daher grundsätzlich nicht rückerstattet, egal ob diese Leistungen vom Kassenzahnarzt oder Wahlzahnarzt erbracht werden. Manche Krankenkassen leisten jedoch Zuschüsse.

 

Wieviel wird seitens der Krankenkassen rückerstattet ?

 

Sie erhalten von uns eine detailierte, rückerstattungsfähige Honorarnote zusammen mit einem maßgescheiderten Antrag auf Rückerstattung.

Die Honorarnote können Sie, zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung und einer Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse (z.B. GKK,BVA,SVA,ÖBB,KFA etc) einreichen.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen leisten sodann eine Rückerstattung von 80% des Kassentarifes auf Kasssenleistungen.

 

 

Bekomme ich 80% des Honorars bei Kassenleistungen rückerstattet ?

Wie hoch ist der Selbstbehalt auf Kassenleistungen?

 

Ihr Selbstbehalt auf unsere Leistungen beträgt in den meisten Fällen mehr als 20%, weil wir zur Honorierung des getätigten Mehraufwandes zumeist einen höheren Tarif als den Kassentarif verrechnen müssen. Zudem sind viele unserer Leistungen nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt.

 

Sofern Sie über eine private Zahnzusatzversicherung verfügen, übernimmt diese die anfallenden Mehrkosten gemäß Vertragsbedingungen.

 

 

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Ihre Empfehlung bedeutet für uns Anerkennung, Motivation und Verpflichtung sind bestmöglich zu behandeln.

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© Dr. Klaus Angermayr
letzte Änderung 11.05.2018